Bericht Gemeinderatssitzung 11.12.2024
In Baden-Württemberg ist der Ratschreiber der Titel eines kommunalen Beamten in der Gemeindeverwaltung. Er wirkt als Leiter der kommunalen Grundbucheinsichtsstelle. Der Ratschreiber ist allgemein befugt, Unterschriften und Abschriften öffentlich zu beglaubigen. BM Frank erfüllt die Voraussetzungen nach § 149 Grundbuchordnung und wird vom Gemeinderat mit sofortiger Wirkung zum Ratschreiber der Grundbuchstelle ernannt. Die Erneuerung … Weiterlesen